Belgien
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw 90 km/h 120 km/h* 120 km/h Lkw 3,5 t 60 km/h 90 km/h 90 km/h Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Fahren mit Licht am Tag: Ab dem 07.02.2011 besteht Licht am Tag-Pflicht für neue Fahrzeuge und Lkw bis 3,5 t. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder, die jünger als 18 Jahre und kleiner als 1,35 m sind, müssen im Kindersitz gesichert werden. Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit Pannen oder Unfällen müssen beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen, wenn sie auf einer Schnellstraße oder Autobahn stoppen, wo Halten oder Parken nicht erlaubt ist. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * mit mindestens 2 Fahrstreifen (baulich getrennt)
Deutschland
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw, Lkw bis 3,5 t 100 km/h 100 km/h 130 km/h* Pkw m. Anhänger 80 km/h 80 km/h 80 km/h Lkw bis 3,5 t mit Anhänger, Lkw bis 7,5 t, Autobus, Lkw über 3,5 t mit Anhänger 60 km/h 60km/h 80 km/h Wenn Sichtweite weniger als 50 m** 50 km/h 50 km/h 50 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge empfohlen. Motorradfahrer müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m dürfen nur mit Kindersitz befördert werden. Warnwestenpflicht: Besteht im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und betrifft Berufskraftfahrer. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer wird das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Kfz im Falle einer Panne oder eines Unfalls lediglich empfohlen. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * Richtgeschwindigkeit ** z.B. durch Nebel, Regen oder Schneefall
Belgien Deutschland
Frankreich
Kraftfahrzeug** Landstraße Schnellstraße Autobahn* Motorrad, Pkw 90 km/h 110 km/h 130 km/h Lkw bis 12 t 80 km/h 80 km/h*** 110 km/h Lkw über 12 t ohne Anhänger 80 km/h 80 km/h 90 km/h Lkw über 12 t mit Anhänger 60 km/h 80 km/h 90 km/h Autobus über 10 t 90 km/h 90 km/h 90 km/h**** Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, Busfahrer 0,2 Promille Fahren mit Licht am Tag: Einspurige Kfz müssen am Tag mit Abblendlicht fahren. In Tunnels und Galerien ist für alle Kfz Abblendlicht vorgeschrieben. Die französische Regierung empfiehlt Fahren mit Licht am Tag für alle Kfz auf allen Straßen außerhalb des Ortsgebiets. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis zehn Jahre müssen mit Kindersitz befördert werden. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * Wenn die Sichtweite nur 50 m beträgt, gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 50 km/h. **Bei Nässe und Fahrer, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, verringert sich die Höchstgeschwindigkeit bei Land- u. Schnellstraße um 10 km/h, auf der Autobahn um 20 km/h. *** 100 km/h auf Straßen mit getrennten Fahrstreifen. **** Mit ABS 100 km/h.
Frankreich
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Moped 45 km/h 45 km/h verboten Motorrad über 149 ccm, Pkw, Busse bis 8 t 90 km/h* 110 km/h* 130* - 150 km/h** Pkw m. Anhänger 70 km/h 70 km/h 80 km/h Autobus über 8 t, Wohnmobil, Lkw bis 12 t 80 km/h 80 km/h 100 km/h Lkw über 12 t 70 km/h 70 km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Fahren mit Licht am Tag: Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali) und Landstraßen ist tagsüber Licht einzuschalten. Für Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m dürfen nur mit Kindersitz befördert werden. Warnwestenpflicht: Autofahrer müssen in Notfallsituationen im Freiland und auf Pannenstreifen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Warnweste tragen. Mitfahrende Personen müssen ebenso eine Warnweste oder reflektierende Kleidung anlegen. Winterreifenpflicht: Gilt im Aosta-Tal von 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres (alternativ können Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.) Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen gelten auf Autobahnen max. 110 km/h und auf Schnellstraßen max. 90 km/h (bei Nebel 50 km/h). ** Auf dreispurigen Autobahnen, falls Beschilderung dies erlaubt.
Italien
Italien
Lichtenstein
Kraftfahrzeug Landstraße Motorrad, Pkw 80 km/h Pkw mit Anhänger, Lkw 80 km/h Lkw mit Anhänger 80 km/h Autobus 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,8 Promille. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,50 m sind, müssen in einem für das Gewicht des Kindes geeigneten Kindersitz befördert werden. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Lichtenstein
Niederlande
Kraftfahrzeug Landstraße Autobahn Motorrad, Kfz bis 3,5 t 80 km/h 100/120 km/h Pkw mit Anhänger 80 km/h 80 km/h Lkw mit und ohne Anhänger 80 km/h 80 km/h Autobus 80 km/h 100 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, für Fahranfänger 0,2 Promille Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder über 1,35 m müssen Sicherheitsgurte anlegen, kleinere Kinder und Kinder unter 12 Jahre müssen im Kindersitz befördert werden. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 30 oder 50 km/h
Niederlande
Dänemark
Dänenmark
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw Wohnmobil bis 3,5 t 80 km/h 80 km/h 130 km/h Pkw mit Anhänger 70 km/h 70 km/h 80 km/h Autobus 80 km/h 80 km/h 80 km/h Lkw 70 km/h 70 km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Alle Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,35 m müssen mit Kindersitz befördert werden. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Finnland
Finnland
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw 80 km/h 100 km/h* 120 km/h, 100 km/h** Pkw m. Anhänger, Wohnmobil 80 km/h*** 80 km/h*** 80 km/h*** Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Für Radfahrer besteht Helmpflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder müssen mit Sicherheitsgurt oder Kindersitz gesichert werden. Winterreifenpflicht: Von 1. Dezember bis 29. Februar sind Winterreifen vorgeschrieben. Warnwestenpflicht: Es gibt keine Warnwestenpflicht, aber allen Fußgängern wird empfohlen, in der Dunkelheit Reflektoren zu tragen – und alle Kfz-Insassen werden zu Fußgängern, sobald sie ihr Fahrzeug verlassen. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 30/40/50 km/h * je nach Beschilderung ** 120 km/h im Sommer und 100 km/h im Winter. Auf einspurigen Hauptstraßen verringert sich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 80 km/h. *** 100 km/h dürfen jedoch fahren: Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.95 bis zu einem Leergewicht bis 1875 kg Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.81 bis zu einem Leergewicht bis 1800 kg
Griechenland
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad (> 125ccm) 90 km/h 110 km/h 130 km/h Motorrad (<125ccm) 70 km/h 80 km/h 80 km/h Pkw, Wohnmobil 90 km/h 110 km/h 130 km/h Pkw m. Anhänger 80 km/h 80/90 km/h* 90/100 km/h* Lkw bis 3,5 t 80 km/h 90 km/h 100 km/h Lkw über 3,5 t 80 km/h 80 km/h 85 km/h Autobus 80 km/h 90 km/h 100 km/h Doppeldeckerbus 70 km/h 80 km/h 100 km/h Schulbusse 60 km/h 80 km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,49 Promille. Für Motorradfahrer, Taxifahrer, Bus- und Schulbusfahrer, Lastwagenfahrer und Fahrer von Gefahrentransporten (ADR) gelten 0,19 Promille. Fahren mit Licht am Tag: Einspurige Kfz müssen am Tag mit Abblendlicht fahren. In Tunnels und bei schlechter Sicht ist für alle Kfz Abblendlicht vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei einspurigen Fahrzeugen muss die Freisprechanlage im Helm integriert sein. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre müssen mit Kinder-sitz gesichert werden, außer sie sitzen auf dem Rücksitz. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50 km/h (außer es existiert ein spezielles Verkehrsschild) * Für Pkw mit leichtem Anhänger.
Griechenland
Kroatien
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw*, Wohnmobil bis 3,5 t 90 km/h 110 km/h 130 km/h alle anderen Kfz 80 km/h 80 km/h 80 km/h Lkw m. Anhänger, Lkw über 7,5 t Kindertransporte m. Bussen 80 km/h 80 km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre müssen am Rücksitz befördert werden. Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen und andere Autoinsassen müssen auf Landstraßen oder Autobahnen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnjacke anlegen.Vorgeschrieben ist die Leuchtweste nur für den Fahrer, empfohlen auch für die übrigen Autoinsassen. Diese Regelung gilt auch für Lenker von Motorrädern. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h Auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h (ist ausgeschildert) * Bei Pkw-Fahrern, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, verringert sich die Höchstgeschwindigkeit jeweils um 10 km/h.
Kroatien
Luxemburg
Luxemburg
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Motorrad, Pkw 90 km/h 130/110 km/h* Pkw mit Anhänger 75 km/h 90 km/h Autobus, Lkw über 7,5 t 75 km/h 90 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, 0,2 Promille für Führerscheinneulinge und professionelle Fahrer Fahren mit Licht am Tag: Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht fahren. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder, die zwischen drei und 17 Jahre alt und kleiner als 1,50 m sind, dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden, wenn es freie Plätze auf der Rückbank gibt. Diese Reglung ist nicht gültig, wenn das Kind in einem Kindersitz befördert wird. Warnwestenpflicht: Seit 1.6.08 gibt es eine Warnwestenpflicht. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * bei schlechtem Wetter
Norwegen
Norwegen
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Mottorad, Pkw 80 km/h 80 km/h 90/100 km/h Pkw m. Anhänger 80/60 km/h* 80/60 km/h* 80/60 km/h* Lkw über 3,5 t 80 km/h 80 km/h 80 km/h Lkw über 7,5 t 80/60 km/h* 80/60 km/h* 80/60 km/h* Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,2 Promille. Fahren mit Licht am Tag: Alle Kraftfahrzeuge müssen tagsüber mit Licht fahren. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Wenn das Fahrzeug mit Gurten ausgestattet ist, müssen Kinder unter 1,50 m in einem Kindersitz befördert werden. Wenn ein Kindersitz nicht verfügbar ist, dürfen Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m mit Gurt gesichert werden. Warnwestenpflicht: Autofahrer sind verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie ihr Fahrzeug während eines Nothalts verlassen. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * Anhänger: gebremst/ungebremst
Österreich
Österreich
Kraftfahrzeug Freiland Autobahn Motorrad,Pkw bis 3,5 t 100 km/h 130 km/h Pkw mit Anhänger (Anhänger bis 750 kg) 100 km/h 100 km/h Pkw mit Anhänger (Anhänger über 750 kg)* 80 km/h 100 km/h Autobus 80 km/h 100 km/h Lkw, Sattelschlepper über 3,5 t 70 km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 m müssen im Fahrzeug im Kindersitz befördert werden. Kinder bis 14 Jahre, die 1,50 m oder größer sind, müssen mit einem Gurt gesichert werden. Warnwestenpflicht: Auf Autobahnen und Autostraßen, wenn das Auto verlassen wird (ausgenommen auf Parkplätzen), im Freiland bei einer Panne an einer unübersichtlichen Stelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit. Winterreifenpflicht: 1. November - 15. April für Pkw und Lkw bis 3,5 t (nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen) und für Lkw über 3,5 t; 1. November - 15. März für Autobusse. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h * Wobei das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten bzw. das höchstzulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3,5 t nicht überschreiten darf.
Polen
Polen
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad 90 km/h 100 km/h 130 km/h Pkw 100 km/h 110 km/h 130 km/h Pkw m. Anhänger, Wohnmobil, Lkw 70 km/h 80 km/h 80 km/h Autobus 70 km/h 80 km/h 100 km/h Abschleppfahrten 60 km/h 60 km/h 60 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,2 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge ganzjährig vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und einer Körpergröße kleiner als 1,50 m müssen durch eine geeignete Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert sein. Tragen von reflektierendem Material: Für Straßenarbeiter, Kinder unter 15 Jahren, die im Dunkeln eine Straße außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen, und Personen, die bei Dunkelheit und schlechter Sicht an der Vorder- oder Rückseite einer Menschenkolonne gehen, die länger als 20 m misst. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 5-23 Uhr: 50 km/h, 23-5 Uhr: 60 km/h, bei Abschleppfahrten: 30 km/h
Portugal
Portugal
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw 90 km/h 100 km/h 120 km/h Pkw m. Anhänger 70 km/h 80 km/h 100 km/h Lkw bis 3,5 t ohne Anhänger 80 km/h 90km/h 110 km/h Lkw bis 3,5 t mit Anhänger 70 km/h 80 km/h 90 km/h Lkw über 3,5 t ohne Anhänger 80 km/h 80 km/h 90 km/h Autobus o. Anhänger 80 km/h 90 km/h 100 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille Fahren mit Licht am Tag: Motorräder und Mopeds müssen am Tag Licht verwenden. Licht am Tag ist für alle Kfz in Tunnels vorgeschrieben und kann vorübergehend auch auf anderen Straßenabschnitten angeordnet werden – Beschilderung beachten! Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 1,50 m müssen am Rücksitz in einem Kindersitz befördert werden. Warnwestenpflicht: Das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer bei jeglicher Art von Reparatur am Fahrzeug sowie bei allen Situation, in denen ein Warndreieck aufgestellt werden muss, Pflicht. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Rumänien
Rumänien
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw 90 km/h 100 km/h 130 km/h Fahrzeuge bis 3,5 t 80 km/h 90 km/h 110 km/h Fahrzeuge über 3,5 t 70 km/h 80km/h 90 km/h Fahrzeuge mit Anhänger 80 km/h 90 km/h 120 km/h Übergroße Fahrzeuge 40 km/h 70 km/h 70 km/h Für Kfz-Lenker, die ihren Führerschein vor weniger als einem Jahr erworben haben, gelten um 20 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeiten. Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille Fahren mit Licht am Tag: Das Fahren mit Licht am Tag ist für Motorräder auf allen Straßen Pflicht, für Pkw nur auf Europastraßen. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis 12 Jahre müssen am Rücksitz befördert werden. Warnwestenpflicht: Fahrer von Kfz mit mehr als 3,5 t sind verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges im Pannenfall eine Warnweste zu tragen. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50 km/h, teilweise bis zu 80 km/h
Schweden
Schweden
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Pkw, Motorrad, Wohnmobil, Lkw bis 3,5 t 60-110 km/h* 110 km/h 110/120km/h Pkw und Lkw mit Anhänger** 80 km/h 80 km/h 80 km/h Lkw über 3,5 t 80 km/h 80 km/h 90 km/h Autobus 90 km/h 90 km/h 90 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Radfahrer bis 15 Jahre müssen einen Helm tragen. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,2 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Kindersicherung: Kinder bis 1,35 m Körpergröße dürfen nur mit einem für Größe und Gewicht des Kindes angepassten Kindersitz befördert werden. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50, 40 oder 30 km/h* * Beschilderung beachten. ** Gebremster Anhänger bzw. ungebremster Anhänger (das Maximalgewicht vom unge - bremsten Anhänger sind 750 kg), sofern das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhänger 50 % des Eigengewichts des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Andere ungebremste Anhänger: 40 km/h
Schweiz
Schweiz
Kraftfahrzeug Freiland Autostraßen Autobahn Motorrad, Pkw 80 km/h 100 km/h 120 km/h Pkw m. Anhänger, Lkw 80 km/h 80 km/h 80 km/h Wohnmobil bis 3,5 t 80 km/h 100 km/h 120 km/h Wohnmobil über 3,5 t 80 km/h 100 km/h 100 km/h Lkw mit Anhänger 80 km/h 80 km/h 80 km/h Autobus 80 km/h 100 km/h 100 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,49 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag wird für alle Kraftfahrzeuge empfohlen. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Es dürfen nur so viele Kinder befördert werden, wie Sitze im Fahrzeug bewilligt sind. Kinder unter zwölf Jahre, die kleiner als 1,50 m sind, müssen mit einer Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert werden. Kinder ab zwölf Jahre müssen sich anschnallen. Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50 km/h; auch Abschnitte zwischen 20-80 km/h
Slowakei
Slowakei
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad 90 km/h 90 km/h 130 km/h* Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t 90 km/h 90km/h 130 km/h* Pkw mit Anhänger über 750 kg 90 km/h 90 km/h 90 km/h Pkw mit Anhänger unter 750 kg, Wohnmobile 90 km/h 90 km/h 130 km/h Autobus 90 km/h 90 km/h 100 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m müssen in einem Kindersitz befördert werden. Warnwestenpflicht: Beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften besteht Warnwestenpflicht. Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 60 km/h * Autobahn im Ortsgebiet: 90 km/h
Slowenien
Slowenien
Kraftfahrzeug Hauptstraße Autostraßen Autobahn Pkw, Motorrad, Wohnmobil 90 km/h 100 km/h 130 km/h Wohnmobil, Gespann bis 7,5 t, Lkw über 7,5 t 80 km/h 80 km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, 0,0 Promille für Berufsfahrer und Führerscheinneulinge (bis 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins) Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis zwölf Jahre und bis 1,50 m Körpergröße müssen mit Kindersitz gesichert sein. Warnwestenpflicht: Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeugs, das auf einem Pannenstreifen hält, müssen Warnwesten tragen. Winterreifenpflicht: In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März für alle Fahrzeuge. Alternativ können Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe verwendet werden, in diesem Fall müssen Schneeketten mitgeführt werden. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Spanien
Spanien
Kraftfahrzeug Landstraße Bundesstr. Autobahn Motorrad, Pkw 90 km/h 100 km/h 120 km/h Pkw mit Anhänger bis 750 kg, Wohnmobil bis 7,5 t 70 km/h 80km/h 90 km/h Pkw mit Anhänger über 750 kg 70 km/h 80 km/h 80 km/h Lkw 70 km/h 80 km/h 90 km/h Autobus 80 km/h 90 km/h 100 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Für Radfahrer besteht außerhalb des Ortgebietes Helmpflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille; für Berufsfahrer und Personen, die ihren Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen, gilt 0,3 Promille Fahren mit Licht am Tag: Motorräder müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren. Telefonieren am Steuer: Während der Fahrt nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Telefonieren mit einer Kabelverbindung mit Kopfhörer ist verboten. Kindersicherung: Bis zum Alter von drei Jahren müssen Kinder durch einen speziellen Kindersitz gesichert werden. Bis zum Alter von 12 Jahre wird eine Kinderrückhaltevorrichtung verlangt. Auf alle Fälle müssen Kinder angeschnallt werden und dürfen grundsätzlich nur auf den Rücksitzen befördert werden. Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen bei Pannen beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb des Ortsgebietes eine reflektierende Warnweste tragen. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Tschechien
Tschechien
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorrad, Pkw 90 km/h 130 km/h 130 km/h Pkw mit Anhänger, Lkw über 3,5 t 80 km/h 80 km/h 80 km/h Autobus 90 km/h* 90 km/h* 80-110 km/h* Tempolimit vor Bahnübergängen 30/50 km/h** Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre, die kleiner als 1,50 m sind, müssen sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen mit einem der Größe des Kindes entsprechenden Rückhaltesystem gesichert werden. Warnwestenpflicht: Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, sobald sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h * laut Zeichen am Heck des Fahrzeuges ** beim Aufleuchten weißer Signallichter
Ungarn
Kraftfahrzeug Landstraße Bundesstr. Autobahn Motorrad, Pkw 90 km/h 110 km/h 130 km/h Pkw mit Anhänger, Wohnmobil, Lkw, Autobus 70 km/h 70km/h 80 km/h Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kfz vorgeschrieben, ausgenommen im Stadtgebiet. Motorräder und Mopeds auf allen Straßen. Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Kindersicherung: Kinder bis 1,50 m Körpergröße müssen in einem Kindersitz befördert werden. Kinder über 1,35 m können auch auf dem Rücksitz mit Gurt gesichert werden. Warnwestenpflicht: Für Fußgänger und Radfahrer ist bei schlechter Sicht das Tragen einer Warnweste verpflichtend. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Ungarn
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Vollmacht für Auslandsfahrten
Wer mit einem Fahrzeug, das nicht auf ihn zugelassen ist, über die Grenze fährt, sollte unbedingt eine Benützungsvollmacht des Zulassungsbesitzers mit sich führen. In Folge von Autodiebstählen wird bei Grenzübertritten verstärkt kontrolliert, ob der Zulassungsbesitzer mit dem Fahrer ident ist. Stimmen diese beiden Personen nicht überein, wird eine Fahndungsmeldung über Interpol ausgeschickt, ob dieses Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Dadurch kann es zu Wartezeiten bis zu vier Stunden kommen. Wir empfehlen deshalb allen, die mit einem ausgeborgtem Auto über die Grenze fahren, eine Vollmachts-Erklärung mitzuführen. Eine Vollmacht kann zwar die lästige Fahndung nicht zu 100 Prozent verhindern, aber die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringern. Hier eine passende Vorlage
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